Garantie
Vielen Dank für Ihr Interesse an den Produkten der NOVA GmbH.
Diese eingeschränkte Garantie gilt für physische Waren, und nur für physische Waren, die von der NOVA GmbH gekauft wurden.
Was deckt diese beschränkte Garantie ab?
Ihr NOVA-Produkt wird für eine "Garantiezeit" gegen Materialfehler garantiert, die bereits bestanden, als der Verbraucher das Produkt erhielt, d.h.:
- Jegliche Materialfehler, die bei der Herstellung Ihres Produkts verwendet wurden
- Jegliche Verarbeitungsfehler bei normalem Gebrauch
- Bruch von Komponenten bei normalem Gebrauch.
Was deckt diese beschränkte Garantie nicht ab?
Diese eingeschränkte Garantie deckt nicht die normale Erschöpfung von Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Batterien, ab, es sei denn, es handelt sich um einen Ausfall aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers, sowie andere Bedingungen, Fehlfunktionen oder Schäden, die keine Material- oder Verarbeitungsfehler sind, wie z. B.:
- Schäden an einem Produkt, die auf eine fahrlässige Verwendung durch den Kunden zurückzuführen sind, einschließlich der Verwendung des Produkts in oder in engem Kontakt mit Wasser (unter der Dusche, beim Schwimmen, usw.)
-Schäden an einem Produkt, die durch unbefugte Änderungen am Produkt entstanden sind
-Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden
- Diebstahl oder Verlust des Produkts
Was unternimmt die NOVA GmbH, um Probleme zu beheben?
Wenn während der Garantiezeit ein Defekt auftritt, verpflichtet sich die NOVA GmbH, nach eigenem Ermessen (1) das Produkt kostenlos zu reparieren, wobei neue oder Ersatzteile verwendet werden, die getestet wurden und den Funktionsanforderungen von NOVA entsprechen, (2) das Produkt durch ein neues Ersatzprodukt desselben Modells zu ersetzen (oder, mit Ihrem Einverständnis, durch ein Produkt, das dieselben oder im Wesentlichen ähnliche Eigenschaften wie das ursprüngliche Produkt aufweist: z.B. dasselbe Modell in einer anderen Farbe), oder (3) Ihnen den ursprünglichen Verkaufspreis zu erstatten.
Was muss ein Kunde tun, um eine Reparatur/einen Service im Rahmen dieser beschränkten Garantie zu erhalten?
Um den Garantieservice in Anspruch zu nehmen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um das Problem und die für Ihre Situation am besten geeignete Lösung zu ermitteln. Senden Sie den Kaufbeleg, eine Beschreibung und eine visuelle Dokumentation (Foto/Video) des Problems an customercare@nova-products.com. Die folgenden Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:
- Das Produkt muss zur Überprüfung in der Originalverpackung (Originalverpackung der NOVA H1 Audio Ohrringe) mit allen Elementen und Inhalten, die ursprünglich an den Kunden gesendet wurden, an uns zurückgeschickt werden.
- Eine RMA (Return Merchant Authorization) ist erforderlich.
- Alle Dokumente, die mit dem Produkt versandt wurden, müssen dem Paket beigefügt werden.
Anwendbare Gesetze und Verjährungsfrist der Garantie für fehlerhafte Produkte
Diese eingeschränkte Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem das Produkt gekauft wurde, und wird entsprechend ausgelegt.
Für Käufe, die von Verbrauchern in Deutschland getätigt wurden:
Im Falle eines Mangels gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 437 BGB ff. Dem Käufer wird grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung eingeräumt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach Wahl des Verkäufers zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die grundsätzliche Verjährungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der mangelhaften Ware an den Käufer.
Für Einkäufe, die von Verbrauchern in Österreich getätigt werden:
Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für mangelhafte Waren beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistungsansprüche sind in zwei Stufen zu unterteilen:
1. In erster Linie: Verbesserung (Reparatur) oder Austausch (von Gattungsgegenständen, die nach Art, Menge und Qualität Standardprodukte sind). Der Verbraucher hat grundsätzlich die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung, es sei denn, dies ist für den Anbieter unverhältnismäßig (z.B. keine Ersatzlieferung, wenn nur eine kleine Reparatur erforderlich ist).
2. und nur im zweiten Fall: Preisminderung oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages, d.h. Sache gegen Barzahlung; keine Gutschrift). Preisminderung oder Wandlung können nur verlangt werden, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung:
- nicht möglich sind;
- für den Anbieter mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären;
- verweigert oder verzögert werden;
- dem Unternehmer aus triftigen, in der Person des Anbieters liegenden Gründen nicht zugemutet werden kann.
Gegebenenfalls muss der Verbraucher einen Teil der zusätzlichen Kosten tragen. Bei geringfügigen Mängeln ist eine Annullierung jedoch nicht zulässig.
Für Käufe, die von Verbrauchern in Belgien getätigt werden:
Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nach Artikel 1649bis des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderen Bestimmungen über den Verkauf von Waren an Verbraucher haftet der Verkäufer für Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren vorhanden sind und innerhalb von zwei Jahren nach dem Lieferdatum sichtbar werden (Artikel 1649quater, Bürgerliches Gesetzbuch).
Für Käufe, die von Verbrauchern in Frankreich getätigt werden:
Sie profitieren von der gesetzlichen Konformitätsgarantie gemäß Artikel L.217-4 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) und der Garantie für versteckte Mängel gemäß Artikel 1641 ff. des französischen Zivilgesetzbuches (Code Civil). Die gesetzliche Konformitätsgarantie gilt unabhängig von einer eventuell gewährten kommerziellen Garantie. Sie haben die Möglichkeit, die Garantie für versteckte Mängel im Sinne von Artikel 1641 des französischen Zivilgesetzbuches in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen der Auflösung des Kaufvertrags oder einer Minderung des Kaufpreises (Artikel 1644 des französischen Zivilgesetzbuches). Die Verjährungsfrist für mangelhafte Waren beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Lieferung.
Für Käufe, die von Verbrauchern in Italien getätigt werden:
Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für mangelhafte Waren beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Lieferung.
Für Käufe, die von Verbrauchern in den Niederlanden getätigt werden:
Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die Produkte dem Vertrag entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde dies NOVA products GmbH so schnell wie möglich nach zumutbarer Beobachtung, jedenfalls aber innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung des Mangels mitzuteilen. Andernfalls erlischt jeder diesbezügliche Anspruch. Die Verjährungsfrist für mangelhafte Waren beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Lieferung.
Für Käufe, die von Verbrauchern in Spanien getätigt werden:
Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört auch Ihr Recht, die dreijährige Garantie nach Erhalt der Ware in Anspruch zu nehmen. Die Vermutung der Vertragswidrigkeit beträgt zwei Jahre. Der Verkäufer haftet also gegenüber dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit, die sich innerhalb von drei Jahren nach der Lieferung zeigt, und für jede Vertragswidrigkeit, die sich innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen zeigt, wird vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist.
Für Käufe, die von Verbrauchern in der Schweiz getätigt werden:
Bei Vorliegen von Mängeln der ersten Stunde gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß Art. 197 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Der Käufer hat die Pflicht, die Ware nach der Lieferung ordnungsgemäß zu untersuchen und bei Entdeckung eines Mangels dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Hätte der Mangel entdeckt werden können und kommt der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht nach, verwirkt er seine Rechte gegenüber dem Verkäufer (Art. 201 II OR). Konnte der Mangel bei der Untersuchung nicht entdeckt werden, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels benachrichtigen, um sein Recht auf Abhilfe nicht zu verwirken (Art. 201 III OR). Die Verjährungsfrist für Rechtsbehelfe nach dem Gesetz über den Kauf beweglicher Sachen beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung der mangelhaften Sache (§ 210 OR). Diese kurze Verjährungsfrist gilt auch dann, wenn der Mangel erst nach Ablauf der Jahresfrist entdeckt wird.
Für Käufe, die von Verbrauchern in Großbritannien getätigt werden:
Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört, dass die von Ihnen gekaufte Ware von zufriedenstellender Qualität, für den Zweck geeignet und wie beschrieben ist. Innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung können Sie das Recht auf Rückerstattung geltend machen, wenn das gekaufte Produkt nicht von zufriedenstellender Qualität, für den Zweck geeignet oder wie beschrieben ist. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist, aber innerhalb von sechs Monaten nach dem Lieferdatum, haben Sie bei einem fehlerhaften Produkt Anspruch auf Reparatur oder Ersatz, oder, wenn dies nicht möglich ist oder die Reparatur/der Ersatz den Fehler nicht behebt, Anspruch auf eine Rückerstattung. Nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Lieferdatum haben Sie ähnliche Rechte, allerdings nur, wenn Sie nachweisen können, dass der Fehler bereits bei der Lieferung vorhanden war. Die Verjährungsfrist für mangelhafte Waren beträgt in England, Wales und Nordirland sechs Jahre und in Schottland fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung.